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Stiftungen

Stiftungen

Gemeinwohl und Lebensqualität

Mit einem Stiftungskapital von 10 Millionen Euro unterstützen die Stiftungen der Kasseler Sparkasse die Vereine und Initiativen in der Stadt und im Landkreis Kassel.

Übersicht

Die Stiftungen der Kasseler Sparkasse

Unsere Stiftungen gehen neue Wege in der Kultur-, der Sozialpolitik und in der Sportförderung. Besonderer Wert wird dabei auf die Unterstützung von strukturfördernden und strukturbildenden Projekten gelegt, die eine Vernetzung der Organisationen einschließt.

Die Förderungen sollen die Projekte nachhaltig sichern. Die Stiftung tritt nicht in öffentliche Haushalte ein.

Kasseler Sparkassenstiftung

Stadt Kassel

Kasseler Sparkassenstiftung

Landkreis Kassel

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Organe

Organe der Stiftungen

Die Organe der Stiftungen sind der Vorstand und das Kuratorium.

Der Vorstand der Stiftungen setzt sich jeweils aus dem Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstands der Kasseler Sparkasse zusammen. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftungen gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte nach Maßgabe der Stiftungsverfassung. Er handelt durch seinen Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Kuratorien bestehen aus dem Landrat des Landkreises Kassel als jeweils Vorsitzende bzw. dem Oberbürgenmeister der Stadt Kassel und den vom Verwaltungsrat der Kasseler Sparkasse gewählten Mitgliedern. Sie überwachen die Geschäftsführung des Stiftungsvorstands, stellen den Jahresabschluss der Stiftungen fest und entscheiden über die vom Vorstand vorgeschlagenen Förderungsanträge und Förderungsmaßnahmen.

Der Vorstand hat für die laufenden Geschäfte zwei Geschäftsführer bestellt, sie sind dem Vorstand verantwortlich und an dessen Weisungen gebunden.

Förderbereiche

Förderbereiche der Stiftungen

In den Jahre 1992, 1993 und 1997 wurden vier Stiftungen der Kasseler Sparkasse gegründet. Im Jahr 1992 die Sozial- und Sportstiftung sowie die Kulturstiftung der Kasseler Sparkasse, im Jahr 1993 folgte die Sparkassenstiftung Landkreis Kassel - Kultur - und im Jahr 1997 die Sparkassenstiftung Landkreis Kassel - Soziales und Sport -.

Die Zusammenlegung der beiden Sparkassenstiftungen der Stadt und des Landkreises Kassel wurden im Jahr 2018 beschlossen und final - nach Genehmigung der neuen Stiftungsverfassungen am 14. Februar 2019 - im Mai 2020 - nach Einhaltung eines Liquidationsjahres - vollzogen. Das Stiftungskapital der Kasseler Sparkassenstiftungen - Stadt Kassel - und das der Kasseler Sparkassenstiftung - Landkreis Kassel - beträgt insgesamt 10 Millionen Euro.

Gefördert werden Projekte in Stadt und Landkreis Kassel mit sozialem und sportlichen Anliegen sowie Projekte der Jugend- und Altenpflege. Dazu gehört auch die Unterstützung von Behindertenorganisationen und Forschungsvorhaben, die sich mit der Erleichterung des Lebens von sozial Benachteiligten und Behinderten befassen. Bei der Unterstützung von Sportvereinen setzen die Stiftungen den Schwerpunkt auf die Förderung des Jugend- und des Breitensports. Projekte der Kunst und Kultur, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sowie Projekte aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung. Ebenso werden unterstützt die bildende Kunst, die Musik und Literatur, wissenschaftliche Arbeiten und kulturelle Events, die mit der Region verbunden sind.

Förderbereiche der Stiftungen:

  • von Wissenschaft und Forschung,
  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • von Kunst und Kultur,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • der Hilfe für Zivilgeschädigte und behinderter Menschen sowie
  • des Sports.
Förderantrag

Förderantrag

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Stiftungen der Kasseler Sparkasse interessieren.

Damit die Mitglieder der Stiftungskuratorien zügig eine Entscheidung über Ihren Förderantrag treffen können, beachten Sie bitte bei der Antragstellung folgende Informationen:

Gefördert werden nur Projekte gemeinnütziger Einrichtungen in Stadt und Landkreis Kassel, die auch in dieser Region stattfinden.

Die eingereichten Projektförderanträge werden dem jeweiligen Stiftungskuratorium, das sich aus externen Fachleuten zusammensetzt, zur Entscheidung vorgelegt. Zur Beantragung von Fördermitteln senden Sie bitte den ausgefüllten Projektförderantrag für die Stiftungen jeweils bis zum 17. April 2024 in Dateiform per Mail an: stiftungen@kasseler-sparkasse.de

Die diesjährigen Sitzungen der Kuratorien finden für den Landkreis Kassel am 29. Mai 2024 und für die Stadt Kassel am 4. Juni 2024 statt.

Die Antragsformulare (pdf) finden Sie hier zum Download:
Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich direkt an:

Nicola Mütterthies
Geschäftsführerin

Kasseler Sparkasse
- Stiftungsmanagement -
Wolfsschlucht 9
34117 Kassel

Telefon: 0561 7124 2709
Fax: 0561 7124 7211
E-Mail: stiftungen@kasseler-sparkasse.de

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Die Bürgerstiftung für die Stadt Kassel und den Landkreis Kassel

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