Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, erfordert Planung. Schenken und Vererben sind dabei zentrale Aspekte. Die Sparkasse unterstützt Sie, Ihr Vermögen effizient zu übertragen. Die Beraterinnen und Berater Ihrer Sparkasse informieren Sie zur Nachlassregelung und zeigen Ihre Möglichkeiten auf. Erreichen Sie Ihre finanziellen Ziele beim Schenken und Vererben.
Mit der Beratungsanwendung „Schenken und Vererben“ bekommen Sie Informationen bei Fragen zum „Generationenmanagement“. Die Anwendung unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:
Eine umsichtige Nachlassplanung schafft Klarheit für alle Beteiligten. Erblasserinnen und Erblasser legen zu Lebzeiten fest, wie das Vermögen verteilt wird. Dies erleichtert den Hinterbliebenen den Umgang mit dem Erbe und reduziert das Risiko von Konflikten. Wichtige Fragen werden rechtzeitig geklärt.
Bei einer Erbschaft geht es oft um viel Geld und um die Gefühle der Verwandten. Das kann zu Enttäuschungen und Spannungen führen.
Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gilt ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder zahlen erst ab 400.000 Euro Steuern. Enkelinnen und Enkel, deren Eltern verstorben sind, ebenfalls. Bei Enkeln, deren Eltern noch leben, beträgt der Freibetrag 200.000 Euro. Urenkelinnen und Urenkel auch.
Danach wird es teuer. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen ab 20.000 Euro Steuern. Eine Immobilie kann steuerfrei vererbt werden, wenn die Erbenden zehn Jahre darin wohnen. Unternehmen können steuerfrei übergehen, wenn die Erbenden den Betrieb unter bestimmten Bedingungen aufrechterhalten.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt je nach Verwandtschaftsgrad, wer wie viel bekommt. Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner stehen vor allen Verwandten an erster Stelle.
Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden, die nach dem Tod einer Person bezahlt werden müssen. Die Hinterbliebenen können Vermögen und Schulden erben.
Nachlassverbindlichkeiten umfassen alle Schulden und Verpflichtungen der verstorbenen Person. Dazu gehören:
Erst wenn diese Schulden beglichen sind, können die Erben das verbleibende Vermögen erhalten.
Das Berliner Testament wird auch Ehegatten-Testament oder gemeinschaftliches Testament genannt. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner machen einander zu Alleinerbenden. Die Kinder werden zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erben erst nach dem Tod der länger lebenden Person. Dies soll dem überlebenden Partner Sicherheit geben.
Der Nachteil: Nach dem Tod eines Partners ist das Testament grundsätzlich nicht mehr änderbar.
Vererben ist einmalig, schenken öfter. Schenken Sie alle zehn Jahre steuerfrei.
Wichtig: Verschenktes ist weg. Ein Testament ist änderbar.
Hinterlässt der Erblasser mehr Schulden als Vermögen, ist das Ausschlagen des Erbes sinnvoll. Dafür gibt es sechs Wochen Zeit.
Schlagen Sie das Erbe schriftlich beim Nachlassgericht aus oder lassen Sie es notariell beurkunden. Andernfalls haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte und Ergebnisse dieser Beratungsanwendung keine steuerliche Beratung darstellen und diese nicht ersetzen.
Bitte beachten Sie: Ganz ohne Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erben, erbt das Bundesland, in dem die Erblassenden zur Zeit ihres Todes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Die Darstellung der gesetzlichen Erbverteilung gilt für Ehen nach deutschem Recht sowie unter der Annahme, dass die Partnerinnen oder Partner im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) leben. Weitere güterstandsrechtliche Regelungen werden in dieser Anwendung nicht betrachtet.
Über die Schaltfläche „Weiter“ haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrem Online-Banking anzumelden, alle erfassten Daten werden gespeichert und stehen Ihnen für einen erneuten Aufruf jederzeit zur Verfügung. Alternativ können Sie die Anwendung vollkommen anonym nutzen und Ihr Beratungsergebnis ausdrucken. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte und Ergebnisse dieser Beratungsanwendung keine steuerliche Beratung darstellen und diese nicht ersetzen.
Bitte beachten Sie: Ganz ohne Testament, Erbvertrag und gesetzliche Erben, erbt das Bundesland, in dem die Erblassenden zur Zeit ihres Todes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Die Darstellung der gesetzlichen Erbverteilung gilt für Ehen nach deutschem Recht sowie unter der Annahme, dass die Partnerinnen oder Partner im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) leben. Weitere güterstandsrechtliche Regelungen werden in dieser Anwendung nicht betrachtet.