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Allgemeine Informationen

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Kasseler Sparkasse an Ihrer Seite.

Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Kasseler Sparkasse betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.

Ratgeber "Erben und Vererben"

Das Wichtigste über Erbschaft und Testament.

In unserem Online-Shop können Sie sich diesen sowie auch weitere Ratgeber direkt bestellen.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Nachfolgend haben Sie auch die Möglichkeit, uns direkt über den Todesfall eines Angehörigen zu informieren.

Was Sie zu Lebzeiten regeln können

Was Sie zu Lebzeiten regeln können

Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Famile einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.

Das muss ich notieren:

  • Wo sich mein Testament befindet
  • Wo ich Dokumente wie Geburtsurkunde, Ausweis usw. hinterlegt habe
  • Wo ich die Steuerunterlagen aufbewahre
  • Wer welche Vollmachten besitzt
  • Welche Versicherungen zu benachrichtigen sind
  • Nummer und Verwahrort der Sterbeversicherung
  • Wo ich meinen Bestattungsvertrag aufbewahre

Bestehende Verträge und Accounts auflisten:

  • Welche Abonnements gekündigt werden müssen
  • Welche Versicherungen gekündigt werden müssen
  • Versicherungen, die weitergeführt und umgeschrieben werden sollen
  • Welche Mietverträge bestehen
  • Welche Mitgliedschaften habe ich
  • Online-Konten & Accounts, die zu löschen sind

Liste bestehender Konten:

  • Liste aller Bankkonten
  • Wo mein Sparbuch liegt
  • Liste bestehender Daueraufträge
  • Liste bestehender Lastschriften
  • Liste bestehender Kontovollmachten
  • Wo eine Vermögensaufstellung hinterlegt ist

Eingegangene Verpflichtungen darlegen:

  • Weiterzuführende Zahlungen auflisten
  • Wer noch Ansprüche an mich hat
  • Welche Bürgschaften ich übernommen habe

Persönliche Wünsche notieren:

  • Wie ich mir meine Beerdigung vorstelle (Musik, Form, Ansprache)
Ihr nächster Schritt

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung

Wohin soll ich die Unterlagen schicken?
Anschrift Kasseler Sparkasse
Kölnische Straße 8
34117 Kassel
Welche Unterlagen werden bei Bekanntgabe von einem Todesfall benötigt?

Erforderlich ist die Vorlage der Sterbeurkunde. Hiervon erhalten Sie in der Regel mehrere Ausfertigungen. Gern können Sie uns eine der Ausfertigungen per E-Mail-Vorlage „Todesfall melden“ senden, per Post an Kasseler Sparkasse, Wolfsschlucht 9, 34111 Kassel schicken oder in einem unserer Beratungscenter abgeben.

Welche Unterlagen werden zur Nachlassabwicklung benötigt?

Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nachdem, welche Arten von Konten der Verstorbene bei uns im Haus hatte und welche Vorkehrungen zu Lebzeiten bereits getroffen wurden, kann auf die Vorlage von Unterlagen ggf. verzichtet werden.

Im Normalfall sind Erbnachweise (bspw. Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll) im Original einzureichen. Wir raten Ihnen hier, die Unterlagen vorab zur Prüfung an kundenservice-woh@kasseler-sparkasse.de zu senden. Dann bewerten wir die eingereichten Unterlagen und bereiten die notwendigen Formalitäten entsprechend vor. Im Nachgang müssen sich dann alle Erben legitimieren und die Erbnachweise können im Original vorgelegt werden.

Was mache ich, wenn einer der Erben weiter weg wohnt?

Grundsätzlich ist die Prüfung der Legitimation in all unseren Beratungscentern möglich. Alternativ bieten wir die Online-Identitätsprüfung an. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Erbschaftsvollmacht von seiner Hausbank bestätigen zu lassen.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z.B. für Ausweise, Sterbeurkunden oder Erbschaftsvollmachten) vornehmen?

Inländische Banken/Sparkassen, Ämter, Gemeinden und
Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.

Was gibt es zu beachten, wenn der Erbe einen Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität) hat?

In diesen Fällen ist zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne beauftragen wir die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie. Dafür benötigen wir die Zustimmung des/der Erben über dieses Formular. Sollte die Beauftragung gewünscht sein, dann teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an kundenservice-woh@kasseler-sparkasse.de mit und hängen die ausgefüllte und unterschriebene Zustimmung an.

Wer erhält Auskünfte über Konten bzw. Guthaben?

Auskünfte über Konten erhält lediglich der Kontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren alle Erben auskunftsberechtigt. Wir sind jedoch dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen.

Haben Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte ein Auskunftsrecht?

Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.

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