Allgemeine Informationen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Kasseler Sparkasse an Ihrer Seite.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Kasseler Sparkasse betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.
Was Sie zu Lebzeiten regeln können
Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Famile einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.
Das muss ich notieren:
Bestehende Verträge und Accounts auflisten:
Liste bestehender Konten:
Eingegangene Verpflichtungen darlegen:
Persönliche Wünsche notieren:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung
Anschrift | Kasseler Sparkasse Kölnische Straße 8 34117 Kassel |
Erforderlich ist die Vorlage der Sterbeurkunde. Hiervon erhalten Sie in der Regel mehrere Ausfertigungen. Gern können Sie uns eine der Ausfertigungen per E-Mail-Vorlage „Todesfall melden“ senden, per Post an Kasseler Sparkasse, Wolfsschlucht 9, 34111 Kassel schicken oder in einem unserer Beratungscenter abgeben.
Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nachdem, welche Arten von Konten der Verstorbene bei uns im Haus hatte und welche Vorkehrungen zu Lebzeiten bereits getroffen wurden, kann auf die Vorlage von Unterlagen ggf. verzichtet werden.
Im Normalfall sind Erbnachweise (bspw. Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll) im Original einzureichen. Wir raten Ihnen hier, die Unterlagen vorab zur Prüfung an kundenservice-woh@kasseler-sparkasse.de zu senden. Dann bewerten wir die eingereichten Unterlagen und bereiten die notwendigen Formalitäten entsprechend vor. Im Nachgang müssen sich dann alle Erben legitimieren und die Erbnachweise können im Original vorgelegt werden.
Grundsätzlich ist die Prüfung der Legitimation in all unseren Beratungscentern möglich. Alternativ bieten wir die Online-Identitätsprüfung an. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Erbschaftsvollmacht von seiner Hausbank bestätigen zu lassen.
Inländische Banken/Sparkassen, Ämter, Gemeinden und
Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.
In diesen Fällen ist zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne beauftragen wir die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie. Dafür benötigen wir die Zustimmung des/der Erben über dieses Formular. Sollte die Beauftragung gewünscht sein, dann teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an kundenservice-woh@kasseler-sparkasse.de mit und hängen die ausgefüllte und unterschriebene Zustimmung an.
Auskünfte über Konten erhält lediglich der Kontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren alle Erben auskunftsberechtigt. Wir sind jedoch dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen.
Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.
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