Hauptnavigation

So bleiben Sie im Fluss

Damit Über­weisungen künftig auf Ihrem neuen Konto ein­gehen und Last­schriften von Ihrem neuen Konto ab­gebucht werden, müssen Ihre Zahlungs­verkehrs­partner rechtzeitig über Ihre neue Konto­verbindung informiert werden. Mögliche Zahlungs­verkehrs­partner sind:

  • Abonnements (Zeitungen/Zeitschriften)
  • Ämter
  • Arbeit­geber
  • Automobilclub
  • Bauspar­kasse
  • Beitrags­service Rundfunk­gebühren
  • Energie­versorger (Strom, Gas, Wasser)
  • Kranken­kasse
  • Renten­kasse
  • Telefon-/Internet-/Kabel-Anbieter
  • Vereine/Verbände
  • Vermieter
  • Versand­häuser
  • Versicherungen

Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungs­dienst­leister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungs­verkehrs­partner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. Sie können Ihre Zahlungs­verkehrs­partner auch selbst benachrichtigen. Einfach das Muster­schreiben ausfüllen und per Post verschicken.

Weitere Informationen und praktische Hinweise zur Um­stellung Ihrer Zahlungs­vorgänge können Sie der Verbraucher­information zur Konten­wechsel­hilfe entnehmen.

 Cookie Branding
i