Mit der Echtzeitüberweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. So wurde, nach der Umstellung auf das SEPA-Überweisungsverfahren, der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa weiter beschleunigt.
Als Kundin oder Kunde haben Sie die Wahl, welche Art der Überweisung Sie nutzen möchten: die Standard-Überweisung oder die Echtzeitüberweisung. Immer wenn Sie eine Überweisung beauftragen und die Empfängerin oder der Empfänger entsprechend erreichbar ist, wird Ihnen die Echtzeitüberweisung als schnelle Alternative angeboten – im Online-Banking und Mobile-Banking. Bei Wero erfolgt das automatisch. Die Echtzeitüberweisung kommt innerhalb weniger Sekunden bei der Empfängerin oder dem Empfänger an.
In der Umsatzanzeige Ihres Online-Bankings sehen Sie den aktuellen Status Ihrer Echtzeitüberweisung. Bei einer erfolgreichen Ausführung wird Ihnen eine Belastungsbuchung angezeigt. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Echtzeitüberweisung nicht ausgeführt werden kann. Dabei kann eine von zwei Möglichkeiten eingetreten sein:
Informieren Sie sich nach der Auftragsentgegennahme über den Status Ihrer Zahlung. Dazu klicken Sie auf den Info-Button zur Statusabfrage. Lassen Sie sich zusätzlich über den Kontowecker gezielt benachrichtigen.
| GiroKlassik: Echtzeitüberweisung beleglos, auch per Dauerauftrag, beleghaft, am Selbstbedienungsterminal, per Telefon-Banking | 0,60 Euro |
| GiroOnline: Echtzeitüberweisung im Online-Banking/über die App-Sparkasse | 0,00 Euro |
| GiroOnline: Echtzeitüberweisung am Selbstbedienungsterminal | 1,00 Euro |
| GiroOnline: Echtzeitüberweisung mit Beleg | 1,50 Euro |
| GiroKomfort: Echtzeitüberweisung in allen Zahlungsauslösekanälen | 0,00 Euro |
| S-INSIDER Gold: Echtzeitüberweisung in allen Zahlungsauslösekanälen | 0,00 Euro |
| S-INSIDER Silver: Echtzeitüberweisung in allen Zahlungsauslösekanälen | 0,00 Euro |
Die Echtzeitüberweisung ist eine sekundenschnelle Euro-Überweisung innerhalb des SEPA-Raums. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der normalen SEPA-Überweisung.
Die Nutzung der Echtzeitüberweisung ist optional. Je nach Situation können Sie als Kundin oder Kunde entscheiden, wann Sie eine Echtzeitüberweisung einer Standard-Überweisung vorziehen. Das kann sinnvoll sein, wenn die eine dringende Rechnung sofort bezahlen, um beispielsweise Skonto-Vorteile zu nutzen. Das Verfahren kann die Zahlung für Sie vereinfachen zum Beispiel, wenn Sie eine Mahnung unverzüglich begleichen müssen oder bei einem Online-Kauf, um die Ware schneller zu erhalten. Sie haben jetzt die Möglichkeit.
Die Echtzeitüberweisung funktioniert in allen SEPA-Teilnehmerländern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Überweisung ist allerdings, dass die empfangenden Finanzinstitute an dem Echtzeitüberweisungsverfahren teilnehmen.
Eine Übersicht über die teilnehmenden Finanzinstitute finden Sie in der PDF-Datei des Teilnehmerregisters des European Payments Council EPC. Bitte beachten Sie, dass die im Teilnehmerregister aufgeführten Business Identifier Codes (BICs) ausschließlich Referenz-BICs sind. Diese werden zur eindeutigen administrativen Identifizierung der Teilnehmenden in den jeweiligen Regelwerken benötigt. Die für die Abwicklung von Zahlungen verwendeten BICs können sich von den im Teilnehmerverzeichnis aufgeführten BICs unterscheiden.
Die Preise für eine Echtzeitüberweisung entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Sparkasse.
Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen der Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Geänderte gesetzliche Vorgaben machen es erforderlich, Teile des Überweisungsverkehrs mit Ihnen neu zu vereinbaren. Erstmals regelt der Gesetzgeber eine „Echtzeitüberweisung“, die sich von dem bereits angebotenen Produkt der Sparkasse unterscheidet.
Wir führen zugleich die verschiedenen Bedingungswerke für den Überweisungsverkehr zusammen. Die Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen und die Bedingungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen werden ab dem 05.10.2025 nicht mehr benötigt, weil die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr alle Formen der Überweisung regeln. Ab 05.10.2025 gilt für ausgehende Echtzeitüberweisungen eine Ausführungsfristen von 10 Sekunden, die je nach Zahlungsauslösekanal unterschiedlich startet. Für die Ihnen bekannte per Online-Banking ausgelöste Echtzeitüberweisung verkürzt sich die Frist auf 10 Sekunden ab Eingang der Autorisierung, die erst startet, wenn eventuelle Rückfragen wegen der Empfängerüberprüfung (s.u.) von Ihnen beantwortet wurden.
Ab Oktober 2025 führen wir über erweiterte Zahlungsauslösekanäle insbesondere die neuen Produkte beleghafte Echtzeitüberweisung und die Ausführung von Daueraufträgen per Echtzeitüberweisung ein. Um Sie jederzeit auch über die erfolgreiche Ausführung einer Echtzeitüberweisung schnell informieren zu können, können hierfür Kommunikationswege vereinbart werden.
Als neue Schutzmaßnahme führen wir die Empfängerüberprüfung ein. Sie werden gewarnt, wenn Ihre Angabe des Empfängernamens nicht mit dem für den Kontoinhaber des Empfängerkontos hinterlegten Namen übereinstimmt. Sie können dann frei entscheiden, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt oder abgebrochen werden soll. Je nach Ihrem Schutzbedarf können Sie die Nutzung von Echtzeitüberweisungen auf einen Betrag unterhalb der mit Ihnen vereinbarten Limite (z.B. Zahlungsverkehrslimit für das Online-Banking) selbst einschränken (Höchstbetrag nur für Echtzeitüberweisungen). Zusätzlich haben wir den Text der Bedingungen redaktionell überarbeitet in der Hoffnung, dass Sie einen besseren Überblick über das vielfältige Produktangebot der Sparkasse und den jeweiligen Ausführungsbedingungen erhalten.
Die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfristen für Echtzeitüberweisungen einschließlich Wero-Zahlungen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Preise für die ab Oktober 2025 neue beleghafte Echtzeitüberweisung und Auslösung von Echtzeitüberweisungen per Dauerauftrag werden in das Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen.
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