Überblick

Überweisung in Echt­zeit

Mit der Echtzeit­überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. So wurde, nach der Umstellung auf das SEPA-Überweisungs­verfahren, der bar­geld­lose Zahlungs­verkehr in Europa weiter beschleunigt.

Echtzeit­überweisung im Überblick

Als Kundin oder Kunde haben Sie die Wahl, welche Art der Überweisung Sie nutzen möchten: die Standard-Überweisung oder die Echtzeit­überweisung. Immer wenn Sie eine Überweisung beauftragen und die Empfängerin oder der Empfänger entsprechend erreichbar ist, wird Ihnen die Echtzeit­überweisung als schnelle Alternative angeboten – im Online-Banking und Mobile-Banking. Bei Wero erfolgt das automatisch. Die Echtzeit­überweisung kommt innerhalb weniger Sekunden bei der Empfängerin oder dem Empfänger an.

Ihre Vorteile

  • Überweisen Sie rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, sogar an Sonn- und Feiertagen.
  • Rechnungen für handwerkliches Fachpersonal oder andere Dienst­leistende können Sie direkt vor Ort begleichen – bar­geld­los und nachweisbar.
  • Der Betrag steht der Empfängerin oder dem Empfänger in Sekunden zur Verfügung.
  • Überweisen Sie in Echtzeit über das Online-Banking, im Mobile-Banking über die App Sparkasse und mit Wero.
Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich mit Ihren Online-Banking-Zugangs­daten an und nutzen Sie für Ihre Überweisung das Echt­zeit-Angebot. Falls Sie noch keinen Online-Banking-Zugang haben, lassen Sie sich online freischalten.

Details

Mit Sicherheit informiert

In der Umsatzanzeige Ihres Online-Bankings sehen Sie den aktuellen Status Ihrer Echtzeit­überweisung. Bei einer erfolgreichen Ausführung wird Ihnen eine Belastungs­buchung angezeigt. In Ausnahme­fällen kann es vorkommen, dass eine Echtzeit­überweisung nicht ausgeführt werden kann. Dabei kann eine von zwei Möglichkeiten eingetreten sein:

  • Wenn Ihre Sparkasse im Rahmen der Beauftragung feststellt, dass eine Ausführung als Echtzeit­überweisung nicht möglich ist, erhalten Sie mit der Aufforderung zur TAN-Eingabe einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann ohne Neueingabe der Daten eine Standard-Überweisung beauftragen.
  • Kann die Echtzeit­überweisung nach erfolgreicher TAN-Eingabe doch nicht ausgeführt werden, erhalten Sie unmittelbar zur Belastungs­buchung auch eine Gutschrift.

Informieren Sie sich nach der Auftrags­ent­gegen­nahme über den Status Ihrer Zahlung. Dazu klicken Sie auf den Info-Button zur Status­abfrage. Lassen Sie sich zusätzlich über den Kontowecker gezielt benachrichtigen.

Preise

Preise

GiroKlassik: Echtzeit­überweisung beleglos, auch per Dauerauftrag, beleghaft, am Selbstbedienungsterminal, per Telefon-Banking0,60 Euro
GiroOnline: Echtzeit­überweisung im Online-Banking/über die App-Sparkasse0,00 Euro
GiroOnline: Echtzeit­überweisung am Selbstbedienungsterminal1,00 Euro
GiroOnline: Echtzeit­überweisung mit Beleg1,50 Euro
GiroKomfort: Echtzeit­überweisung in allen Zahlungsauslösekanälen0,00 Euro
S-INSIDER Gold: Echtzeit­überweisung in allen Zahlungsauslösekanälen0,00 Euro
S-INSIDER Silver: Echtzeit­überweisung in allen Zahlungsauslösekanälen0,00 Euro
 
Ihr nächster Schritt

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FAQ

Fragen und Antworten

Was ist eine Echtzeit­überweisung?

Die Echtzeit­überweisung ist eine sekunden­schnelle Euro-Überweisung innerhalb des SEPA-Raums. Dabei handelt es sich um eine Weiter­entwicklung der normalen SEPA-Überweisung.

Was unterscheidet eine Echtzeit­überweisung von einer Standard-Überweisung?
  • Bei der Echtzeit­überweisung wird der Betrag innerhalb von maximal 10 Sekunden auf das Konto des Zahlungs­empfangenden übertragen. Die Standard-Überweisung benötigt für eine Einzel­überweisung in der Regel einen Werktag.
  • Das Echtzeitüberweisungs­verfahren steht Ihnen an jedem Tag im Jahr, rund um die Uhr zur Verfügung – auch an Sonn- und Feier­tagen. Die Standard-Überweisung ist an die Geschäfts­zeiten Ihrer Sparkasse gebunden.
  • Bei einer Standard-Überweisung haben Sie neben dem individuellen Online-Banking-Limit und Verfügungs­rahmen keine weitere Betrags­grenze.
  • Bei einer Echtzeit­überweisung erfahren Sie innerhalb von Sekunden, ob die Zahlung erfolgreich war oder nicht. Bei einer Standard-Überweisung kann es mehrere Tage dauern, bis Sie eine Rück­buchung erhalten.
Wofür brauche ich die Echtzeit­überweisung?

Die Nutzung der Echtzeit­überweisung ist optional. Je nach Situation können Sie als Kundin oder Kunde entscheiden, wann Sie eine Echtzeit­überweisung einer Standard-Überweisung vorziehen. Das kann sinnvoll sein, wenn die eine dringende Rechnung sofort bezahlen, um beispielsweise Skonto-Vorteile zu nutzen. Das Verfahren kann die Zahlung für Sie vereinfachen zum Beispiel, wenn Sie eine Mahnung unverzüglich begleichen müssen oder bei einem Online-Kauf, um die Ware schneller zu erhalten. Sie haben jetzt die Möglichkeit.

Welche Länder bieten die Echtzeit­überweisung an?

Die Echtzeit­überweisung funktioniert in allen SEPA-Teil­nehmer­ländern. Voraussetzung für eine erfolgreiche Überweisung ist allerdings, dass die empfangenden Finanz­institute an dem Echtzeit­überweisungs­verfahren teilnehmen.

Eine Übersicht über die teilnehmenden Finanzinstitute finden Sie in der PDF-Datei des Teilnehmerregisters des European Payments Council EPC. Bitte beachten Sie, dass die im Teilnehmerregister aufgeführten Business Identifier Codes (BICs) ausschließlich Referenz-BICs sind. Diese werden zur eindeutigen administrativen Identifizierung der Teilnehmenden in den jeweiligen Regelwerken benötigt. Die für die Abwicklung von Zahlungen verwendeten BICs können sich von den im Teilnehmerverzeichnis aufgeführten BICs unterscheiden.

Was kostet eine Echtzeit­überweisung?

Die Preise für eine Echtzeit­überweisung entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungs­verzeichnis Ihrer Sparkasse.

Was ändert sich ab 05.10.2025?

Erläuterungen zu den wesentlichen Änderungen der Bedingungen für den Überweisungsverkehr

Geänderte gesetzliche Vorgaben machen es erforderlich, Teile des Überweisungsverkehrs mit Ihnen neu zu vereinbaren. Erstmals regelt der Gesetzgeber eine „Echtzeitüberweisung“, die sich von dem bereits angebotenen Produkt der Sparkasse unterscheidet.

Wir führen zugleich die verschiedenen Bedingungswerke für den Überweisungsverkehr zusammen. Die Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen und die Bedingungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen werden ab dem 05.10.2025 nicht mehr benötigt, weil die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr alle Formen der Überweisung regeln. Ab 05.10.2025 gilt für ausgehende Echtzeitüberweisungen eine Ausführungsfristen von 10 Sekunden, die je nach Zahlungsauslösekanal unterschiedlich startet. Für die Ihnen bekannte per Online-Banking ausgelöste Echtzeitüberweisung verkürzt sich die Frist auf 10 Sekunden ab Eingang der Autorisierung, die erst startet, wenn eventuelle Rückfragen wegen der Empfängerüberprüfung (s.u.) von Ihnen beantwortet wurden.

Ab Oktober 2025 führen wir über erweiterte Zahlungsauslösekanäle insbesondere die neuen Produkte beleghafte Echtzeitüberweisung und die Ausführung von Daueraufträgen per Echtzeitüberweisung ein. Um Sie jederzeit auch über die erfolgreiche Ausführung einer Echtzeitüberweisung schnell informieren zu können, können hierfür Kommunikationswege vereinbart werden.

Als neue Schutzmaßnahme führen wir die Empfängerüberprüfung ein. Sie werden gewarnt, wenn Ihre Angabe des Empfängernamens nicht mit dem für den Kontoinhaber des Empfängerkontos hinterlegten Namen übereinstimmt. Sie können dann frei entscheiden, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt oder abgebrochen werden soll. Je nach Ihrem Schutzbedarf können Sie die Nutzung von Echtzeitüberweisungen auf einen Betrag unterhalb der mit Ihnen vereinbarten Limite (z.B. Zahlungsverkehrslimit für das Online-Banking) selbst einschränken (Höchstbetrag nur für Echtzeitüberweisungen). Zusätzlich haben wir den Text der Bedingungen redaktionell überarbeitet in der Hoffnung, dass Sie einen besseren Überblick über das vielfältige Produktangebot der Sparkasse und den jeweiligen Ausführungsbedingungen erhalten.

Die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfristen für Echtzeitüberweisungen einschließlich Wero-Zahlungen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Preise für die ab Oktober 2025 neue beleghafte Echtzeitüberweisung und Auslösung von Echtzeitüberweisungen per Dauerauftrag werden in das Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen.

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