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Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Ob Kunst-, Kultur- oder Breitensport: Eine lebendige Vereinsvielfalt macht unsere Region noch ein Stückchen lebenswerter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt - die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region. Einfach und bequem finden Sie hier viele nützliche Informationen, unsere umfängliche FAQ-Liste und alle erforderlichen Anträge.

Vereinsgirokonto

Das Basiskonto für Vereine – Zahlungs­verkehr, Verwaltung der Mitglieder­beiträge, Daueraufträge und vieles mehr! Mit dem Vereins­girokonto haben Sie Ihre Vereins­finanzen im Griff und so bleibt Ihnen mehr Zeit für die eigentlichen Vereins­aktivitäten.

Bareinzahlungsautomat

Veranstalten Sie ein Vereinsfest oder eine Party und möchten das Bargeld auf Ihr Vereinskonto einzahlen? Dann stehen Ihnen unsere Geldeinzahlungsautomaten zur Verfügung.

SPG-Verein

Wir bieten Ihnen mit SPG-Verein eine Komplettlösung zur Verwaltung und Organisation Ihres Vereins. Das von der Kasseler Sparkasse empfohlene Programm unterstützt Sie in der Abwicklung aller Verwaltungstätigkeiten, z.B. in der Mitglieder- und Stammdatenverwaltung, der Beitragsverwaltung, beim Erstellen von Mitgliederlisten und den Einzügen von Mitgliedsbeiträgen.

Fragen zu SPG-Verein richten Sie bitte an electronic-banking@kasseler-sparkasse.de. Telefonisch stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0561 7124 9902  zur Verfügung.

Ihr nächster Schritt

Was können wir für Sie tun?

Vereinsgirokonto

Vereinsgirokonto

Ob Fußballverein, Musikverein, Förderverein oder Golfclub – Wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Kasseler Sparkasse unterstützt regionale Vereine mit einem Vereinsgirokonto. Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile des dichten Sparkassen-Servicenetzes nutzen. Die Arbeit von gemeinnützigen Vereinen in unserer Region wird mit einem Rabatt von 100% auf den monatlichen Grundpreis (Kontoführung) des Vereinsgirokontos gefördert.

  • Buchungen z.B. Gutschrift einer Überweisung, SEPA-Lastschriften mit IBAN in Euro
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Geld abheben an rund 21.000 Geldautomaten in Deutschland
  • Online-Banking: Bankgeschäfte digital erledigen
  • Umfassender Kontoservice
  • Ein zuverlässiger Partner, der den Werten der Sparkassen Finanzgruppe verpflichtet ist
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Was können wir für Sie tun?

Anträge für Vereine

Anträge für Vereine

Vereinsgirokonto eröffnen

  • Ihr Verein benötigt ein Vereinskonto
  • Zahlungsverkehr, Verwaltung der Mitgliedsbeiträge uvm.

Änderung im Vorstand und/oder bei den Kontovollmachten

  • Weiteren Personen eine Verfügungsberechtigung zu einem Vereinsgirokonto erteilen
  • Löschung von verfügungsberechtigten Personen

Sparkassen-Card (Debitcard) anfordern

  • Beantragung einer neuen Sparkassen-Card (Debitcard) für ein bestehendes Vereinsgirokonto
  • Bitte beachten: Neuer Karteninhaber benötigt eine Vollmacht auf dem Vereinsgirokonto

Online-Banking für einen Verein beantragen

  • Bestehende Vereinskonten für das Online-Banking freischalten bzw. hinzuschalten lassen

Elektronischen Kontoauszug für Vereine beantragen 

  • Kontoauszüge von Ihrem Vereinskonto elektronisch abrufen

Elektronische Übermittlung wichtiger Dokumente

  • Sie möchten uns wichtige Dokumente zu Ihrem Verein (wie zum Beispiel Personalausweise oder Satzungen) im gesicherten Bereich zukommen lassen
  • Voraussetzung: Sie haben einen Onlinebanking-Vertrag mit elektronischem Postfach

Rückenwind für unsere Region

Ob Verein, Verband oder Institution, begeistern Sie uns und erhalten Sie unsere Unterstützung!

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Was können wir für Sie tun?

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Vereinen

Warum sollte ein Verein ein Girokonto haben?

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Kasseler Sparkasse bietet Ihnen mit dem Vereinsgirokonto Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können per Online-Banking oder im Beratungscenter vor Ort abgewickelt werden.   

Für welche Vereine führt die Kasseler Sparkasse Vereinsgirokonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle gemeinnützigen Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Ein Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann das Konto dennoch eröffnet werden?

Ja, ein Verein in Gründung kann ein Konto eröffnen. Bitte reichen Sie uns das unterschriebene Gründungsprotokoll und die unterschriebene Satzung ein. Sobald der Verein eingetragen ist, reichen Sie uns bitte den VR-Auszug nach.

Wie hoch sind die Entgelte für ein Vereinskonto?

Speziell für Vereine bieten wir das Vereinsgirokonto an. Die Arbeit von gemeinnützigen Vereinen in unserer Region wird mit einem Rabatt von 100% auf den monatlichen Grundpreis (Kontoführung) des Vereinsgirokontos gefördert.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag (Online-Serviceauftrag Vereinsgirokonto eröffnen).

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original:

  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen

Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Satzung/Statuten mit Beschreibung des von den Mitgliedern gemeinsam verfolgten Ziels
  • Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
  • aktuelles Wahlprotokoll
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen
Welche Unterlagen und Verträge bekommen Sie von der Sparkasse und welche davon müssen unterschrieben an die Sparkasse zurückgegeben werden?

Wenn im Folgenden von Kontoinhaber die Rede ist, dann ist entweder der Vertretungsberechtigte oder aber die von ihm bevollmächtigte Person gemeint.

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Sparkasse: Diese bitte in der Sparkasse bei Ihrem Kundenberater unterschreiben.
Girovertrag Kontoinhaber
Unterschriftskarte Unterschriften jeweils neben dem Namen; sollte der Sparkasse eine virtuelle Unterschrift vorliegen, dann reicht der Vermerk v.U.; sowie  unten neben dem Datum der Kontoinhaber.
Antrag Sparkassen-Card (sofern eine neue Karte bestellt wurde) Karteninhaber und Kontoinhaber
Online-Banking-Vertrag (sofern ein neuer Vertrag vereinbart wird, bzw. eine Änderung an einem bestehenden Vertrag vorgenommen wurde) Der Online-Banking Teilnehmer bitte zweimal, einmal für den Erhalt der Eröffnungs-PIN und einmal für den eigentlichen Vertrag, sowie der Kontoinhaber.
Informationsbogen Einlagensicherung Kontoinhaber

Des Weiteren erhalten Sie alle rechtlich notwendigen Informationen und Bedingungen sowie einige nützliche Tipps. Diese sind für Ihre Unterlagen bestimmt und müssen nicht an uns zurück geschickt werden.

Wie funktioniert die einmalige Legitimationsprüfung für Vertretungsberechtigte oder Verfügungsberechtigte des Vereins?

Online-Identitätsprüfung

  • Video-Ident per Smartphone/Tablet oder von einem PC mit Audio und Video.
  • eID-Service per Smartphone/Tablet mit Ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Sie können uns Änderungen im Vorstand über den Online-Antrag "Änderungen im Vorstand mitteilen" mitteilen. Der aktuelle Vereinsregisterauszug und/oder das unterschriebene Sitzungsprotokoll über die Vorstandswahl dient als Nachweis für die Änderung der Vertretungsberechtigung.

Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?

Ja, dazu empfehlen wir unsere App „App Sparkasse“.

Was ist, wenn es noch keinen Online-Banking-Vertrag gibt oder ein bestehender Vertrag nicht mehr aktiv ist?

Einen neuen persönlichen Online-Banking-Vertrag können Sie HIER ganz einfach selber online einrichten. Die Zuschaltung von Vereinskonten, für die Sie bevollmächtigt sind, können Sie mit Ihrem persönlichen Online-Banking-Zugang (ggf. anschließend) dann HIER online beantragen.

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist möglich, für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.

Welche Legitimationsverfahren stehen für das Online-Banking zur Verfügung?

Online-Banking mit chipTAN

Es wird ein chipTAN-Generator und eine Sparkassen-Card des Nutzers benötigt. Ein chipTAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann in unserem Sparkassen-Shop erworben werden. 

Online-Banking mit pushTAN

Es wird die kostenfreie S-pushTAN-App benötigt. Diese kann im App Store (iOS) / Play Store (Android) heruntergeladen werden.  

Benötige ich für jedes Konto eine eigene Karte, wenn ich mich für Online-Banking mit chipTAN entscheide?

Nein, für das chipTAN-Verfahren ist eine Sparkassen-Card für beliebig viele Konten ausreichend.

Wie funktioniert die Einrichtung der Apps?

Die App S-pushTAN (neu) einrichten

Die App Sparkasse mit pushTAN einrichten

Sollte es doch mal zu technischen Schwierigkeiten kommen, dann stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in unserem Medialen Kundencenter gerne unter folgender Rufnummer 0561 7124 56789 zur Verfügung.  

Ich habe Fragen zu pushTAN. Wo erhalte ich weitere Informationen zu pushTAN?

Häufig gestellte Fragen zu pushTAN

Allgemeine Informationen zum Online-Banking mit pushTAN

Erkennt das Finanzamt den elektronischen Kontoauszug in Form einer PDF-Datei an?

Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun? Wer muss seitens des Vereins unterschreiben?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten und zeichnungsberechtigt sind (z.B. Vorstand oder Kassenwart), sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

Wo finde ich gesetzliche Regelungen zu Vereinen?

Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.

Welche Rechtsformen von Vereinen gibt es?

Es wird zwischen einem rechtsfähigen Verein und einem Verein ohne Rechtspersönlichkeit unterschieden. Der rechtsfähige Verein ist ein Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Ein Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch:

1. die Zweckausrichtung auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (staatliche Verleihung) oder

2. bei nicht vorliegendem wirtschaftlichen Zweck durch Eintragung in das Vereinsregister (eingetragener Verein (e.V.)).

Der eingetragene Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen für seine Verbindlichkeiten.

Bei einem Verein ohne Rechtspersönlichkeit handelt es sich ebenfalls um einen Zusammenschluss von Personen zur dauerhaften Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Der Unterschied zum rechtsfähigen Verein besteht darin, dass ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit nicht im Vereinsregister eingetragen ist und somit keine eigene Rechtsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied oder sonstige für den nicht eingetragenen Verein handelnde Personen für Rechtsgeschäfte persönlich haften. Vereine ohne Rechtspersönlichkeit sind z.B. Gewerkschaften, Wähler- und Studentenvereinigungen und katholische Orden.

Wer vertritt den Verein im Außenverhältnis gegenüber der Bank?

Ein eingetragener Verein (e. V.) ist als juristische Person selbst handlungsunfähig und kann als solche nicht im Rechtsverkehr auftreten. Für ihn handeln vertretungsberechtigte Organe des Vereins und damit natürliche Personen. Grundsätzlich wird der Verein durch den Vorstand nach § 26 BGB im Außenverhältnis vertreten. Beschränkungen sind nach  § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB möglich. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BGB). Deswegen wird der Vorstand auch in das Vereinsregister eingetragen, um sich im Rechtsverkehr durch die Eintragung im Vereinsregister auch legitimieren zu können. Andere Personen sind grundsätzlich nicht befugt, den Verein zu vertreten.

Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand bestimmte Personen mit Aufgaben im Verein betraut werden und für diesen Aufgabenkreis dann Vertretungsmacht im Außenverhältnis erhalten (sog. besondere Vertreter nach § 30 BGB). Diese werden in der Regel dann auch in das Vereinsregister eingetragen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Für alle Fragen rund um das Thema Vereine stehen wir für Sie per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 0561 7124 56789 zur Verfügung. Alternativ steht Ihnen aber auch zu diesem Thema und zu allen anderen Finanzangelegenheiten Ihr Berater selbstverständlich gerne beratend zur Seite. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin.

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